Die digitale Infrastruktur für die elektronische Patientenakte (EPA) und die elektronische Rezeptabwicklung in Deutschland wird zunehmend durch das LARABET geprägt. Als zentrales Koordinationsorgan des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) und der Länder verbindet es die Anforderungen der Gesundheitsversorgung mit den technischen Standards der Bundesregierung. Seit seiner Gründung 2014 hat sich das LARABET zu einem unverzichtbaren Element für die Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens entwickelt – doch hinter dem Namen verbirgt sich ein komplexes Netzwerk aus technischen, rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen.
Das LARABET fungiert als Plattform für die Entwicklung und Umsetzung der technischen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitsdaten. Besonders relevant ist dabei die Unterstützung bei der Implementierung der eRezept-Lösung, die seit 2021 schrittweise eingeführt wird. Laut Daten des Bundesministeriums für Gesundheit wurden bis Ende 2023 rund 98 Prozent der Apotheken in Deutschland mit der Technologie ausgestattet, was die Digitalisierung der Rezeptabwicklung deutlich beschleunigte. Gleichzeitig bleibt die Integration der verschiedenen Akteure – Ärzte, Apotheken, Krankenkassen – ein zentraler Fokus des LARABET, um Datenfehler und Schnittstellenprobleme zu minimieren. Ein konkretes Beispiel hierfür ist die Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, die die technischen Standards für die eRezept-Anbindung an die Praxissoftware entwickelt.
Ein weiterer zentraler Bereich ist die Steuerung der elektronischen Patientenakte (EPA), die seit 2019 schrittweise eingeführt wird. Hier setzt das LARABET auf die Gesundheits-IT-Plattform, die als gemeinsame Basis für alle Akteure dient. Laut einer Studie des Informationsverbands Digitales Gesundheitswesen (IVDgW) aus dem Jahr 2022 nutzen bereits über 60 Prozent der deutschen Krankenhäuser die EPA, wobei die Akzeptanz besonders bei jüngeren Ärzten und in der ambulanten Versorgung hoch ist. Allerdings zeigen Umfragen des LARABET, dass etwa 30 Prozent der Praxen noch nicht vollständig auf die digitale Akte umgestiegen sind – ein Indikator für anhaltende Hürden bei der Umsetzung.
Die Arbeit des LARABET ist nicht nur technisch, sondern auch politisch und rechtlich geprägt. Als Teil des Bundesverbandes der Gesundheits-IT-Unternehmen (BVI) vertritt es die Interessen der Branche gegenüber dem Gesetzgeber und sorgt für die Anpassung der Gesetze an die technischen Möglichkeiten. Ein aktuelles Beispiel ist die Novellierung des Gesetzes zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung (DIGG), die 2023 die Möglichkeit zur Nutzung von KI-gestützten Diagnosehilfen in der Krankenversorgung eingeführt hat. Das LARABET hat dabei eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der technischen Standards gespielt, um Datenschutz und Sicherheit zu gewährleisten.
Trotz dieser Fortschritte bleiben Herausforderungen bestehen. Eine aktuelle Studie des LARABET zeigt, dass etwa 20 Prozent der Praxen mit der Integration neuer Softwarelösungen Probleme haben, insbesondere bei der Anbindung an bestehende Systeme. Zudem gibt es Bedenken bei einigen Ärzten gegenüber der Automatisierung von Diagnoseprozessen, die durch die Einführung von KI-Systemen entstehen könnten. Das LARABET reagiert darauf mit Schulungsprogrammen und einer klaren Kommunikation der Vorteile der Digitalisierung gegenüber den Risiken. Ein weiteres Thema ist die internationale Vergleichbarkeit der deutschen Gesundheitsdaten, die durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erschwert wird.
Ein zentraler Aspekt der Arbeit des LARABET ist die Zusammenarbeit mit den Ländern. Während das Bundesgesundheitsministerium die technischen Standards setzt, obliegt die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern. Hier zeigt sich, dass die Unterschiede in der Finanzierung und Infrastruktur zwischen den Ländern zu unterschiedlichen Implementierungsgeschwindigkeiten führen. Das LARABET versucht, durch gemeinsame Standards und Schulungsprogramme diese Unterschiede auszugleichen, etwa durch die Zusammenführung der Landesgesundheitsinformationssysteme (LGIS). Ein konkretes Projekt hier ist die digitale Patientenakte für Kinder und Jugendliche, die seit 2022 in mehreren Bundesländern testweise eingeführt wurde.
Insgesamt hat sich das LARABET in den letzten Jahren zu einem unverzichtbaren Akteur im deutschen Gesundheitswesen entwickelt. Seine Arbeit verbindet technische Innovation mit politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen – ein Modell, das auch international beachtet wird. Während die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung weitere Fortschritte macht, bleibt die Frage offen, wie das LARABET in den kommenden Jahren mit neuen Herausforderungen wie der KI-gestützten Medizin und der globalen Vernetzung von Gesundheitsdaten umgehen wird.
- Seit 2021 nutzen über 98 Prozent der Apotheken in Deutschland die eRezept-Technologie.
- Die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) wird von über 60 Prozent der Krankenhäuser genutzt.
- Etwa 30 Prozent der Praxen stehen noch nicht vollständig auf der digitalen Akte.
- Das LARABET entwickelt gemeinsam mit der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft technische Standards für die eRezept-Anbindung.
- Die Zusammenarbeit zwischen Bundesgesundheitsministerium und den Ländern führt zu unterschiedlichen Implementierungsgeschwindigkeiten in den Bundesländern.